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Schulverweis für den Verfassungsschutz

Buchautor_innen
Arbeitskreis Extremismusbegriff (Hg.)
Buchtitel
Schulverweis für Andi!
Buchuntertitel
Warum der Verfassungsschutz mit seiner Bildungsarbeit gegen »Extremismus« scheitert
Die Bildungsarbeit des Verfassungsschutzes steht juristisch und politisch in der Kritik. Zurecht: Der Band verdeutlicht, warum der Geheimdienst der Schule verwiesen werden sollte.

Der Verfassungsschutz ist längst mehr als nur ein Inlandsgeheimdienst und Überwachungsorgan. Ausstellungen, Vorträge und Bildungscomics aus der Feder des Verfassungsschutzes sollen auch zur Demokratieerziehung von Schüler_innen beitragen. Die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes wurde in den letzten Jahren zunehmend ergänzt durch Bildungsarbeit. Zeitgleich erschwert die Extremismusklausel antifaschistische Bildungsarbeit und dreht „linksextremen“ Organisationen den Geldhahn ab. Der Arbeitskreis Extremismusbegriff, eine linke Gruppe von Studierenden und Akademiker_innen, nimmt in „Schulverweis für Andi! Warum der Verfassungsschutz mit seiner Bildungsarbeit gegen 'Extremismus' scheitert“ die Andi-Comics des Verfassungsschutzes unter die Lupe und fragt, was es mit der Extremismusoffensive des Verfassungsschutzes und der Bundesregierung auf sich hat.

Ein Relikt des Kalten Krieges

Zunächst wird sich einer differenzierten und ausführlichen historischen, theoretischen und politischen Entpuzzelung des Extremismusbegriffes gewidmet. Dabei zeichnen die Autor_innen die „Karriere eines Begriffes“ (S. 15) nach, die in der Totalitarismustheorie des Kalten Krieges ihren Ausgangspunkt findet. Die antikommunistische Ausrichtung der Totalitarismustheorie bildet damit den Kern für eine Gleichsetzung von Links und Rechts an den äußeren Rändern, die einer demokratischen, gemäßigten Mitte gegenüberstehen. An diese Vorstellung knüpfen aktuelle Extremismustheorien wie die von Uwe Backes und Eckhard Jesse an, die von einem Hufeisenschema ausgehen, nach dem Links und Rechts als politische Extreme am äußeren Rand stehen und sich einander politisch und ideologisch an diesem annähern beziehungsweise überschneiden.

Die Autor_innen verweisen auf die konkrete Übersetzung des Modells in die Realpolitik der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Hier macht der Arbeitskreis deutlich, dass die Extremismustheorie nicht nur ein wissenschaftliches Forschungsfeld ist. Sie ist vor allem eine politische Doktrin, eine politische Ideologie, die das intellektuelle Rüstzeug für einen Feldzug gegen linke Gesellschaftskritik bietet. Die Konsequenz: Eine Kriminalisierung kritischer, antifaschistischer Politik und Bildungsarbeit sowie die Verharmlosung rechter Gewalt und die Dethematisierung der Verankerung rassistischer und rechter Ideologien in der so genannten demokratischen Mitte. Darüber hinaus schürt die Extremismusdoktrin antimuslimischen Rassismus. „Religiöser Extremismus“ und „Islamismus“ stellen die neusten Feindbilder von Extremismustheoretiker_innen dar. Während einige darin bemüht sind, „Islamismus“ als Teil "linksextremistischer“ oder „rechtsextremistischer“ Ideologien zu konstruieren, malen andere das Schreckensgespenst eines dritten Extremismus an die Wand, der – wie „Links- und Rechtsextremismus“ auch, darauf abziele, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den demokratischen Verfassungsstaat abzuschaffen. Im Zentrum der Kritik der Autor_innen steht außerdem das statische Demokratieverständnis der Extremismustheorie, das Demokratie und Verfassung gleichsetzt und damit keine „Differenzierung zwischen staatlichem Handeln und der zugrundeliegenden Verfassung“ (S. 32) zulässt. Damit gerät „jede Kritik am Handeln des Staates in den Verdacht, extremistisch zu sein“ (S. 33, Herv. i.O.). Der Arbeitskreis verdeutlicht in seiner Analyse, dass der Einfluss der Extremismustheorie durch die „Extremismusoffensive“ (S. 11) des Verfassungsschutzes und der Regierung eine neue Qualität erhalten hat, indem sie zu einer quasi staatstragenden Ideologie gemacht wurde, während sie gleichzeitig alternative Demokratieverständnisse als verfassungsgefährdend diffamiert.

Die Extremist_innen-Checkliste des Verfassungsschutzes

In einem nächsten Schritt wenden sich die Verfasser_innen daher der Frage zu, welche Extremismusdefinition der Arbeit des Verfassungsschutzes zu Grunde liegt. Während der Begriff gesetzlich nicht eindeutig definiert ist, treiben die Begriffserklärungen einiger Landesämter wundersame Blüten. Die Definition des Verfassungsschutzes Hamburg liest sich heruntergebrochen dann so: „Extremist_in“ ist, wer vom Verfassungsschutz überwacht wird. Was diese bestechende Logik in der politischen Praxis bedeutet, zeigt sich unter anderem in den Auswirkungen der Extremismusklausel, die Engagement gegen Rechts unter den Generalverdacht der Demokratiefeindlichkeit gestellt hat. Die Regierung verlangte von Organisationen, ihre Treue zur Verfassung durch die Unterzeichnung der Extremismusklausel (offiziell: „Demokratieerklärung“) zu bekunden und drohte andernfalls mit der Streichung von öffentlichen Zuwendungen.

Die Arbeit des Verfassungsschutzes geht jedoch über die Beobachtung politischer Gegner_innen hinaus. Unter Berufung auf das Aufgabenfeld „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ (S. 46) oder auch „positiver Verfassungsschutz“ (S. 45) dringen die Landesbehörden zunehmend in Schulen und Bildungseinrichtungen vor. Während die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes zumindest juristisch legitimiert ist, entbehrt die Kompetenzausweitung auf den Bereich der Bildungsarbeit jedweder juristischen Grundlage, so der Arbeitskreis Extremismusbegriff. Die verschiedenen Bildungsangebote des Verfassungsschutzes – Ausstellungen, Publikationen und Vorträge zu „Rechtsextremismus“, „Linksextremismus“ und „Islamismus“ – sowie die enge personelle Verknüpfung des Verfassungsschutzes mit wissenschaftlichen Vertreter_innen der Extremismustheorie zeigen dabei deutlich die ideologische Ausrichtung der Arbeit des Geheimdienstes. Ein gleichberechtigter Meinungsaustausch, so die Kritik der Autor_innen, wird dadurch verhindert, auch weil staatlichen Institutionen ein besonderes Maß an Vertrauen von der Gesellschaft entgegengebracht wird. „Letztendlich wird Herrschaft durch Informationsversorgung der Bevölkerung ausgeübt“ (S. 46). Oder eben durch die Nichtversorgung mit bestimmten Informationen.

Andi – ein verfassungstreuer Besserwisser

Die Autor_innen verdeutlichen in einem zentralen Kapitel, dass die Andi-Comics, die bundesweit über die verschiedenen Verfassungsschutzbehörden erhältlich und zwischen 2005 und 2009 erschienen sind, eine bebilderte Darstellung der Extremismustheorie von Backes und Jesse sind. Ursprünglich wurde Andi von der Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen für die Sekundarstrufe 1 von Illustrator Peter Schaaff ins Leben gezeichnet. Die Analyse der Autor_innen widmet sich dabei nur dem ersten und dritten Band der Andi-Comics, die sich mit „Rechts-“ und „Linksextremismus“ beschäftigen. Der zweite Band, in dem Andi und seine Freund_innen gegen „Islamismus“ kämpfen, wird dabei ausgeklammert. Das mag analytisch Sinn machen, hat sich der Arbeitskreis doch vorgenommen, die Gleichsetzung von Links und Rechts durch den Verfassungsschutz zur Brust zu nehmen. (Bildungs-)politisch wäre die Analyse des zweiten Comics jedoch von besonderer Relevanz gewesen. Antimuslimischer Rassismus ist Alltag an deutschen Schulen und wird mit dem zweiten Andi-Band durch den Verfassungsschutz noch zusätzlich legitimiert. Außerdem muss der Comic im Kontext einer breiter angelegten antimuslimischen Offensive des Verfassungsschutzes an Schulen gesehen werden, wie sie sich beispielsweise auch in den sogenannten Islamisten-Checklisten des Verfassungsschutzes widerspiegelt, die Lehrer_innen dabei helfen sollten, jugendliche „Extremisten“ aufzuspüren.

Die Autor_innen kritisieren sowohl die dürftige, banalisierende inhaltliche Auseinandersetzung mit „Rechtsextremismus“ in den Comics als auch die visuelle Stereotypisierung, die in weiten Teilen rassistische Klischees bedient. Rassistische Bemerkungen lässt Comic-Held Andi unkommentiert, sein Anliegen ist es vielmehr „Jugendliche für die Mitte der Gesellschaft und die FdGO [zu] mobilisieren und nicht zu einem couragierten Umgang mit Neonazis und rechter Gewalt“ aufzurufen (S. 75, Herv. i.O.). Die Kritik an den Andi-Comics durch den Arbeitskreis kann in folgenden wesentlichen Punkten zusammengefasst werden: In den Comics wird rechtes Gedankengut lediglich als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung beschrieben und nicht in erster Linie als Gefahr für Menschen. Außerdem werden rechte Ideologien an den Rändern der Gesellschaft angesiedelt, wodurch Rassismus in der sogenannten Mitte der Gesellschaft aus dem Blick gerät. Des Weiteren richtet sich die Kritik der Autor_innen gegen die Gewaltdarstellung in den Comics: Während rechte Gewalt gar nicht thematisiert wird, wird linke Politik auf Gewalt und Zerstörung reduziert, auf jugendliche Rebellionswut heruntergebrochen und damit entpolitisiert.

„Dies legt den Schluss nahe, dass es sich bei den Andi-Comics um den verzweifelten Versuch handelt, linkes Engagement konsequent zu kriminalisieren, während rechte Ideologien und Handlungen verharmlost werden.“ (S. 104)

Die ideologische Nähe zur Extremismustheorie, die rechte Gewalt und linke Kritik in ein und denselben Extremismustopf wirft, wird besonders in einer Abbildung in Andi 3 deutlich, in der der Streit zwischen einem Neonazi und einem Linken durch Andi und seine Freund_innen folgendermaßen kommentiert wird: „Die reden voll den gleichen Quark... und aussehen tun sie auch gleich... aber hassen tun sie sich wie die Pest“ (S. 89). Besser hätten es Jesse und Backes wohl nicht formulieren können. Das Abschlussplädoyer der Autor_innen lautet daher: Bildungsarbeit ohne Geheimdienst!

Pädagogisch wertvoll

Die Analyse der Autor_innen leistet einen wichtigen Beitrag zu einer fundierten Kritik an der Bildungsarbeit des Verfassungsschutzes, aber auch an den Strukturen, Arbeitsweisen und der politischen Ausrichtung des Verfassungsschutzes im weiteren Sinne. Dabei richtet sich ihr Augenmerk nicht nur auf die Frage nach der rechtlichen Legitimation für das bildungspolitische Engagement der Geheimdienste an Schulen. Ausführlich wird auch die ideologische Ausrichtung des Verfassungsschutzes unter die Lupe genommen und historisch eingebettet, wodurch die Kritik an den Inhalten der Andi-Comics in einen breiteren Kontext gestellt wird. Angenehm ist auch, dass der/die Leser_in nicht juristisch oder politikwissenschaftlich versiert sein muss, um zu verstehen, woran den Autor_innen gelegen ist.

Ein Kritikpunkt an „Schulverwis für Andi“ ist, wie bereits erwähnt, die Nichteinbeziehung des zweiten Bandes der Andi-Comics in die Analyse. Interessante Fragen wären gewesen, in welchen Zusammenhang die Extremismustheorie „Islamismus“ mit „Links- und Rechtsextremismus“ setzt und wie die Arbeit des Verfassungsschutzes zu antimuslimischen Diskursen beiträgt. Was außerdem zu kurz kommt und von den Autor_innen nur am Rande diskutiert wird, ist eine Problematisierung der Andi-Comics unter politikdidaktischen Gesichtspunkten. Hier wäre es spannend gewesen, sich auch die Handreichungen für Lehrer_innen, die der Verfassungsschutz für Band 1 der Comics herausgegeben hat, genauer anzuschauen. Denn die Bildungsarbeit vom Verfassungsschutz entbehrt nicht nur einer juristischen Grundlage, ist politisch und ideologisch absolut fragwürdig, sondern ist, wie die Andi-Comics und die Handreichungen zeigen, auch didaktisch eine absolute Katastrophe. Nicht umsonst wurden im Beutelsbacher Konsens von 1976, der das Ergebnis einer Tagung von Politikdidaktiker_innen und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ist, Grundsätze für die politische Bildung festgelegt, an die sich auch ein Verfassungsschutz zu halten hat. Dem Grundsatz der Kontroversität, also dass das, was in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, in der Schule kontrovers dargestellt werden muss, läuft die inhaltliche Ausrichtung der Comics gänzlich zuwider. Ein Comic, der sich bei der Beschreibung von gesellschaftlichen Realitäten an der Extremismustheorie orientiert, kann komplexe Wirklichkeiten nicht erfassen. Auch verstoßen die Comics gegen das Indoktrinationsverbot, den ersten Grundsatz des Beutelsbacher Konsenses. Andis kruden Ansichten und seine Ignoranz gegenüber Rechten sind keine sonderlich gute Grundlage, damit sich Schüler_innen ihre eigene Meinung bilden können, wie es der politikdidaktische Konsens fordert.

Neben diversen Anti-Andi-Comics, die von verschiedenen linksautonomen Gruppen als Reaktion auf die Bildungscomics des Geheimdienstes herausgegeben wurden, ist „Schulverweis für Andi!“ nun die erste buchlange – sehr gelungene, vielschichtige und kritische – Auseinandersetzung mit dem Thema. Sie kann Schüler_innen und Lehrer_innen, aber auch anderen Aktivist_innen die Rücken stärken und Argumente an die Hand geben, die sich gegen das Eindringen der Geheimdienste in ihre Schulen und Klassenräume zur Wehr setzen wollen.

Arbeitskreis Extremismusbegriff (Hg.) 2012:
Schulverweis für Andi! Warum der Verfassungsschutz mit seiner Bildungsarbeit gegen »Extremismus« scheitert.
Unrast Verlag, Münster.
ISBN: 978-3-89771-528-8.
120 Seiten. 12,00 Euro.
Zitathinweis: Lotta Schwedler: Schulverweis für den Verfassungsschutz. Erschienen in: Wer macht Medien?. 27/ 2013. URL: https://kritisch-lesen.de/c/1118. Abgerufen am: 29. 03. 2024 13:18.

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Schulverweis für Andi! Warum der Verfassungsschutz mit seiner Bildungsarbeit gegen »Extremismus« scheitert.
Unrast Verlag, Münster.
ISBN: 978-3-89771-528-8.
120 Seiten. 12,00 Euro.